Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Good Karma Catering
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Good Karma Catering, Inhaber Reinhold Moor, und dem Auftraggeber über Catering- und Veranstaltungsdienstleistungen.
§2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
§3 Preise und Zahlung
Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Bei Aufträgen ab 800 € kann eine Anzahlung von 50 % verlangt werden.
Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende ohne Abzug zahlbar.
§4 Gästeanzahl
Die finale Personenzahl muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden und gilt als verbindliche Berechnungsgrundlage.
§5 Stornierung
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
Bei Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Auftragswertes berechnet.
Bei späterer Stornierung werden 80 % des Auftragswertes berechnet.
§6 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
§7 Allergene und Unverträglichkeiten
Trotz sorgfältiger Zubereitung können Spuren von Allergenen nicht ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, relevante Allergien oder Unverträglichkeiten rechtzeitig mitzuteilen.
§8 Mietgegenstände
Vom Caterer bereitgestellte Gegenstände wie Geschirr, Besteck, Thermoboxen oder Chafing Dishes sind pfleglich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet für Verlust oder Beschädigung.
§9 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für sonstige Schäden haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit.
§10 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, besteht keine Haftung für Leistungsstörungen oder Ausfälle.
§11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Münster, soweit gesetzlich zulässig.
Stand: Mai 2026